Das Scheidungsverfahren
Wir führen Ihr Scheidungsverfahren schnell, kompetent und preiswert durch.
Wir stehen Ihnen auch dann zur Seite, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen oder eine so genannte Härtefallscheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres erforderlich ist.
Darüber hinaus sind wir auch dann für Sie da, wenn unterhaltsrechtliche Fragen oder Fragen des Sorgerechtes, des Umgangsrechts oder des Zugewinnausgleichs zu klären sind.
Wir beraten Sie jederzeit umfassend, auf Wunsch auch hinsichtlich einer Scheidungsfolgevereinbarung.
EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und seit mindestens einem Jahr entweder innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder in verschiedenen Wohnungen getrennt leben. In diesem Fall geht das Familiengericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Schuldzuweisungen und das Waschen schmutziger Wäsche wird vermieden. Die Ehegatten sollten sich auch über eventuellen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat geeinigt haben.
DAS VERFAHREN IM ÜBERBLICK
1) Antragsformular ausfüllen und uns zukommen lassen
Sobald Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, die Heiratsurkunde und die Vollmacht haben unterzeichnet zukommen lassen und alle eventuellen Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb eines Werktages beim zuständigen Gericht einreichen.
2) Zeit sparen durch schnelle Information
Durch die Nutzung des Internets und des damit verbundenen sehr schnellen Informationsaustausches gelingt es mit dem von uns angebotenen Verfahren, in kürzester Zeit das Scheidungsverfahren durch Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht in Gang zu setzen und damit erheblich Zeit zu sparen.
3) Eingang des Scheidungsantrages bei Familiengericht
Bereits kurze Zeit später bestätigt das Familiengericht den Eingang des Scheidungsantrages und teilt das entsprechende Aktenzeichen mit. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von uns zusammen mit der Eingangsbestätigung und dem Aktenzeichen eine Kostenrechnung.
4) Scheidungstermin
Nach eventueller Klärung der Versorgungsanwartschaften wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen. Zu diesem Scheidungstermin ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Bestätigung des ordnungsgemäßen Gangs des Verfahrens
Sie haben selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich bei dem zuständigen Gericht anhand des Aktenzeichens den ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens bestätigen zu lassen.
Immer schriftlich informiert
Über den jeweiligen Verfahrensstand werden Sie von uns regelmäßig schriftlich informiert.
Infoblatt zur Scheidung
Hier finden Sie unser Infoblatt zur Scheidung.
Scheidungsantragsformular
Das Scheidungsantragsformular können Sie bequem auf dieser Seite ausfüllen oder hier auch als pdf-Datei herunterladen.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!
0251 57775
017657878725 (Jederzeit für Sie erreichbar)
anwalt@scheidung-clamann.de